Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Werkleistungen und Dienstleistungen von Bestandswerker Leon Enghardt.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Bestandswerker Leon Enghardt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, Leistungsverzeichnis und ggf. Nachträgen. Änderungen und Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Soweit nicht anders angegeben, enthalten Preise die gesetzliche Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.
5. Ausführungsfristen und Mitwirkungspflichten
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Der Auftraggeber hat die zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen, insbesondere freien Zugang zur Baustelle und Verfügbarkeit notwendiger Anschlüsse.
6. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Abnahmereife nicht innerhalb angemessener Frist ab, kann die Leistung als abgenommen gelten.
7. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln ist Bestandswerker Leon Enghardt zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Bestandswerker Leon Enghardt, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Kaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2026.